Startseite Garantie & Gewährleistung Wer trägt die Kosten bei einem Garantie- oder Gewährleistungsfall?

Wer trägt die Kosten bei einem Garantie- oder Gewährleistungsfall?

Zuletzt aktualisiert am Jul 31, 2026

Ob Kosten entstehen, hängt davon ab, ob die Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie erfolgt.

Gesetzliche Gewährleistung

Bei einem berechtigten Gewährleistungsfall trägt der Verkäufer die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Transportkosten

  • Versand- und Wegekosten

  • Arbeitskosten

  • Materialkosten

Der Käufer muss dem Verkäufer die Ware für die Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Bei einer Ersatzlieferung muss der Verkäufer die ersetzte mangelhafte Ware auf eigene Kosten zurücknehmen.

Senden Sie das Produkt trotzdem nicht ohne vorherige Abstimmung zurück. So kann der geeignete Rücksendeweg festgelegt und eine unnötige oder falsch adressierte Sendung vermieden werden.

Freiwillige Garantie

Bei einer Herstellergarantie richten sich die Kosten nach den jeweiligen Garantiebedingungen.

Dort kann beispielsweise festgelegt sein:

  • ob Versandkosten übernommen werden

  • ob eine kostenlose Abholung erfolgt

  • welche Reparatur- oder Ersatzleistungen enthalten sind

  • ob bestimmte Regionen oder Servicepartner ausgeschlossen sind

  • ob bei einem nicht bestätigten Garantiefall Prüf- oder Rücksendekosten entstehen können

Prüfen Sie deshalb vor dem Versand die Garantiebedingungen des Herstellers.

Kein Garantie- oder Gewährleistungsfall

Kosten können entstehen, wenn der festgestellte Fehler nicht unter die Gewährleistung oder Garantie fällt, beispielsweise bei:

  • unsachgemäßer Verwendung

  • Sturz- oder Stoßschäden

  • eigenständigen Reparaturen oder Veränderungen

  • Verwendung ungeeigneter Teile

  • fehlender Reinigung oder Wartung

  • normalem Verschleiß

  • Schäden durch äußere Einwirkungen