Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Garantie und Gewährleistung sind zwei unterschiedliche Arten von Ansprüchen.
Gesetzliche Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und besteht gegenüber dem Verkäufer. Sie greift, wenn eine Ware bei der
Übergabe mangelhaft war oder die Ursache des Mangels bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden war.
Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre nach der Ablieferung. Zeigt sich der Mangel innerhalb
des ersten Jahres, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf grundsätzlich vermutet, dass die Ware bereits bei der Übergabe
mangelhaft war.
Bei einem berechtigten Mangel besteht zunächst Anspruch auf Nacherfüllung. Diese kann je nach Fall durch Reparatur oder
Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgen. Weitere Rechte wie Minderung oder Rücktritt kommen grundsätzlich erst unter
den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.
Freiwillige Garantie
Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage des Herstellers, Verkäufers oder eines anderen Garantiegebers.
Inhalt, Dauer und Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Garantieerklärung.
Je nach Garantie können beispielsweise folgende Leistungen vorgesehen sein:
- Reparatur
- Austausch
- Erstattung des Kaufpreises
- Bereitstellung von Ersatzteilen
- sonstige Serviceleistungen
Eine Garantie schränkt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht ein. Ansprüche aus der Garantie bestehen gegenüber
demjenigen, der die Garantie gegeben hat.
Welcher Weg ist der richtige?
Bei einem möglichen Produktmangel können Sie sich grundsätzlich an den Verkäufer wenden. Besteht zusätzlich eine
Herstellergarantie, kann je nach Fehler und Garantiebedingungen auch eine direkte Abwicklung über den Hersteller
sinnvoll sein.
Halten Sie für die Prüfung möglichst die Bestellnummer, Produktbezeichnung, Seriennummer und eine genaue
Fehlerbeschreibung bereit.