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Sind Verschleißteile und Zubehör von der Garantie abgedeckt?

Zuletzt aktualisiert am Jul 31, 2026

Ob Verschleißteile und Zubehör von einer freiwilligen Garantie erfasst sind, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

Was sind Verschleißteile?

Als Verschleißteile gelten Komponenten, die sich durch die gewöhnliche Nutzung mit der Zeit abnutzen können. Abhängig vom Produkt können dazu beispielsweise gehören:

  • Dichtungen

  • Silikonteile

  • Bürsten

  • Filter

  • Messer

  • Kupplungen

  • Pressschnecken

  • Behälter

  • Abdeckungen

  • mechanisch belastete Bauteile

Normaler Verschleiß ist häufig nicht oder nur eingeschränkt von einer freiwilligen Herstellergarantie erfasst.

Wann kann dennoch ein Anspruch bestehen?

Entscheidend ist, weshalb das Bauteil beschädigt oder ausgefallen ist.

Zu unterscheiden sind beispielsweise:

  • normale Abnutzung durch Gebrauch

  • Material- oder Herstellungsfehler

  • unsachgemäße Verwendung

  • Beschädigung durch ein anderes defektes Bauteil

  • bereits bei der Übergabe vorhandener Mangel

Auch Zubehör oder ein Verschleißteil kann unter die gesetzliche Gewährleistung fallen, wenn es mangelhaft geliefert wurde oder die Ursache des Mangels bereits bei der Übergabe vorhanden war. Die gesetzlichen Mängelrechte gelten für die gekaufte Ware einschließlich des vereinbarten Zubehörs.

So lassen Sie den Fall prüfen

Übermitteln Sie möglichst:

  • Bestellnummer

  • Produktbezeichnung

  • Bezeichnung des betroffenen Bauteils

  • Seriennummer des Hauptgeräts

  • Fotos der Beschädigung

  • kurze Beschreibung der Nutzung und des Fehlers

  • gegebenenfalls die Garantiebedingungen

Wichtig: Entsorgen Sie das betroffene Teil erst, wenn die Prüfung abgeschlossen ist oder Ihnen dies ausdrücklich bestätigt wurde.